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Für mehr Barrierefreiheit: Haltestellenkataser im Landkreis Fürstenfeldbruck

Mit dem Haltestellenkataster, in dem alle Haltepunkte im Landkreis Fürstenfeldbruck mit ihrer verkehrlichen Bedeutung, Ausstattung und dem Grad der Barrierefreiheit aufgenommen sind, haben der Landkreis und die Städte und Gemeinden ein wertvolles Planungsinstrument für den Haltestellenausbau.

barrierefrei ausgebaute Haltestelle in Fürstenfeldbruck
© barrierefrei ausgebaute Haltestelle in Fürstenfeldbruck (2023, W. Weiss)

Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Landkreises Fürstenfeldbruck im Jahr 2019 wurde auch ein einheitlicher und verbindlicher Ausstattungsstandard für Haltestellen festgelegt und hierfür ein Haltestellenkataster erstellt, abgestimmt und beschlossen. 

Das Kataster besteht aus einem jeweils zweiseitigen Datenblatt für jeden der knapp 900 Haltepunkte (bei knapp 500 Haltestellen) im Landkreis. Hierzu wurden alle Haltestellen erfasst und anschließend entsprechend ihrer Ein- und Aussteigerzahlen und dem jeweiligen Umfeld (nachfrageerzeugende Einrichtungen wie Krankenhäuser, Versorgungseinrichtungen, Schulen, Pflegeheime, etc.) kategorisiert (Kategorien A: hohe verkehrliche Bedeutung bis D: derzeit geringe verkehrliche Bedeutung). Jede Haltestelle soll über eine Mindestausstattung bzgl. Barrierefreiheit und Komfort verfügen. Das sind generelle Ausstattungsmerkmale wie Informationen, Aufenthaltsflächen oder Beleuchtung. Je höher eine Haltestelle kategorisiert ist, desto höher sind die Anforderungen an deren Ausstattung, wobei für jede Kategorie ein Mindeststandard und ein Zielstandard definiert werden. So kann eine stufenweise Umsetzung leichter geplant werden. 

Mit der erneuten Fortschreibung des Nahverkehrsplanes im Jahr 2024 wurde auch das Kataster umfassend aktualisiert. An den Vorgaben hat sich zu 2019 nichts geändert, denn diese basieren auf dem Leitfaden der Bayerischen Staatsregierung von 2018 und beschäftigen sich nach DIN 18040 Teil 3 mit dem barrierefreien Bauen im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist auch die Voraussetzung für eine staatliche Förderung des barrierefreien Umbaus.

Das Haltestellenkataster ist ein Instrument des Nahverkehrsplanes, mit dem sich die Städte und Gemeinden im Landkreis einen Überblick über die Haltepunkte auf ihrem Gebiet und die erforderliche Ausbauschritte verschaffen können, auch in Bezug auf die Barrierefreiheit. Diese wird behandelt vor dem Hintergrund der zum 01.01.2013 in Kraft getretenen Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), die in §8 die Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 01. Januar 2022 fordert. Dazu gehören neben der Fahrgastinformation vor allem die eingesetzten Fahrzeuge und die Haltestellen bzw. Bahnhöfe inklusive Zuwegung. Die Umsetzung für die Fahrzeuge und Informationen erfolgt laufend, großer Handlungsbedarf besteht beim barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen. 

Gemäß der Forderung des PBefG zur weitgehenden Barrierefreiheit im ÖPNV bis 2022 wurde im Nahverkehrsplan ein zeitliches Umsetzungskonzept entwickelt, das die Haltestellen entsprechend ihrer Kategorie priorisiert und darüber hinaus den aktuellen Ausbaustand der Barrierefreiheit an der Haltestelle und den Zeithorizont für den Ausbau festhält. Der Ausbauhorizont wurde dabei priorisiert gemäß Haltestellenkategorie und innerhalb der Kategorien gestaffelt nach der jeweiligen Einwohnerzahl, so dass die finanziellen und planerischen Kapazitäten der Kommunen berücksichtigt werden. Diese Priorisierung wurde intensiv mit den Kommunen abgestimmt und im Haltestellenkataster für die Haltepunkte festgehalten. Hier kann auch eine notwendige zeitliche oder bauliche Ausnahmebegründung eingetragen werden, wenn ein Haltepunkt nicht bis zum 01. Januar 2022 barrierefrei ausgebaut werden konnte, obwohl seitdem eigentlich schon der Rechtsanspruch auf einen barrierefrei nutzbaren ÖPNV besteht. Die Ausnahmeregelungen ermöglichen bei entsprechender Begründung gemäß der Vorgaben aus §8 PBefG eine zeitlich versetzte Umsetzung des barrierefreien Ausbaus, können aber nicht gänzlich davon befreien. 

Selbstverständlich steht es den Kommunen frei, sich an dem Haltestellenkataster zu beteiligen. Wenn eine Stadt oder Gemeinde das nicht möchte, werden die entsprechenden Datenblätter für eine möglichst vollständige Übersicht nur nachrichtlich in das landkreisweite Kataster aufgenommen . 

Im aktuellen Nahverkehrsplan von 2024 sind von den insgesamt 871 Haltepunkten im Landkreis Fürstenfeldbruck fünf vollständig (mit Hochbord, taktilem Leitsystem, stufenfreier Zuwegung und DFI-Anzeiger mit sog. Text-to-Speech-Funktion) bzw. 124 weitgehend barrierefrei (gleicher Ausbauzustand wie die vollständig barrierefreien Haltepunkte, nur ohne DFI-Anzeiger) gestaltet. Das entspricht ca. 14% aller Haltepunkte und zeigt einen entsprechenden Handlungsbedarf, aber auch, dass die Zahl der barrierefreien Haltestellen in den letzten fünf Jahren um ca. 10% gewachsen ist. Das spricht für das große Engagement der Kommunen und macht deutlich, dass das Haltestellenkataster als Planungsinstrument gut funktioniert.

Das Haltestellenkataster wurde als Teil des Nahverkehrsplans vom Kreistag beschlossen und bei der Regierung von Oberbayern als zuständiger Genehmigungsbehörde eingereicht. Anschließend wird das Kataster zentral vom Landratsamt weitergeführt. Da nicht alle Kommunen über entsprechende Kapazitäten verfügen und um eine Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit des zentralen Aussagegehalts zu gewährleisten, erhalten die Kommunen einen Lesezugriff. Landratsamt und Landkreiskommunen besitzen so nicht nur eine wertvolle Planungsgrundlage, sondern auch die Basis für eine mögliche interkommunale Zusammenarbeit beim Haltestellenausbau. 

Geplant ist die jährliche Teilfortschreibung des Haltestellenkatasters zur Einreichung bei der Regierung von Oberbayern, um den Fortschritt beim Haltestellenausbau zu dokumentieren. Auch Kommunen, die sich bisher noch nicht an dem Haltestellenkataster beteiligen, können sich so auch später noch einbringen und vom Kataster profitieren.

Unterstützung der Städte und Gemeinden als zuständige Baulastträger bei der strukturierten Umsetzung der Zielausstattung der Haltestellen und des barrierefreien Ausbaus durch das zentral geführte Haltestellenkataster als Planungsinstrument.

Bayerisches ÖPNV-Gesetz (BayÖPNVG), Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (2009), Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Leitbild des Landkreises (2022) und aktueller Nahverkehrsplan (2024)

Ressourcen (nicht finanziell): Nachdem das Haltestellenkataster durch ein Ingenieurbüro aufgestellt wurde, kann es durch die Stabsstelle „Öffentliche Mobilität“ in Abstimmungen mit den Kommunen weitergeführt werden.

Bürgerbeteiligung: Workshops mit Interessengruppen und Online-Umfragen für die Bevölkerung im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans; Workshops mit Bürgerbeteiligung zum Thema Mobilität z.B. im Rahmen der Räumlichen Entwicklungsstrategien oder des Leitbildes des Landkreises;

Begleitkommunikation: Da es sich bei dem Haltestellenkataster um ein internes Planungsinstrument handelt, wurde es nicht veröffentlicht. Allerdings sind der Haltestellenstandard und die Ausbauziele mit Zeithorizont im Nahverkehrsplan enthalten, der auf der Homepage des Landkreises abrufbar ist.

Ergänzende Baumaßnahmen: Ausbau der Haltestellen für mehr Fahrgastkomfort und Barrierefreiheit.

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Gute Übersicht mit allen nötigen Informationen inklusive Bildern. Benennung der Zuständigkeit für jeden Haltepunkt. Nutzung der Möglichkeit für die zeitliche Ausnahmeregelung beim barrierefreien Ausbau. Intensive Abstimmung mit den Kommunen. Nur interne Verwendung.

Wo
Landkreis Fürstenfeldbruck
icon-targetgroup
Zielgruppe
Alle Bevölkerungsgruppen
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Verkehrsbereich
ÖPNV
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Bezugsraum
Landkreis
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Umsetzungsdauer
6 - 12 Monate
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Einführung
in den letzten 3 Jahren
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Finanzierung
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Kosten
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Status
umgesetzt
Schlagworte
Barrierefreiheit/ Inklusion
Infrastruktur
Attraktivierung

Ansprechpartner/in

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