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Radverkehrskonzept

Der Landkreis Fürth hat ein baulastübergreifendes Radverkehrskonzept für den Alltagsradverkehr erstellen lassen. Dabei wurden das Staatliche Bauamt Nürnberg, die Polizei, der ADFC Kreisverband sowie Vertreter aller kreisangehörigen Kommunen mit eingebunden.

Bereits 2009 wurde im Landkreis Fürth ein Radwegekonzept entwickelt, welches ein lückenloses Radwegenetz als Ziel hatte. Mit dem Beitritt zur „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e. V.“ (AGFK) im Jahr 2012 setzt sich der Landkreis Fürth das Ziel den Radverkehrsanteil deutlich zu steigern. Im Jahr 2016 erhielt der Landkreis Fürth durch die AGFK die Zertifizierung als fahrradfreundlicher Landkreis und bestätigte damit ein fortwährendes Engagement im Hinblick auf die Förderung des Radverkehrs. Auch für die kommende Rezertifizierung zum fahrradfreundlichen Landkreis im Jahr 2023 ist das Radverkehrskonzept ein wichtiger Schritt.

Im Radverkehrskonzept enthalten sind Maßnahmen und Empfehlungen zur Verbesserung des Radverkehrs, vor allem der Infrastruktur, zur Wegweisung sowie zu multimodalen Verknüpfungspunkten. Dafür wurde zuerst ein Netzplan entwickelt, der in Form einer Bedarfsplanung geeignete Wege für Alltagsradler enthält. Der Netzplan beruht auf einer Analyse der Quell- und Zielpunkte von Radelnden sowie Hindernissen für den Radverkehr (Flüsse, größere und verkehrsreiche Straßen, Schienen) im Landkreis. Beruhend auf dieser Analyse wurde ein idealtypisches Netz erstellt, welches dann auf die tatsächlichen Wegeverbindungen im Landkreis umgelegt wurde. Der Netzplan wurde mit den Kommunen und anderen Akteuren (Staatliches Bauamt, Polizei, Verkehrsbehörde) abgestimmt und im Umwelt- und Verkehrsausschuss beschlossen.

Im nächsten Schritt wurden Qualitätsstandards für Haupt- und Nebenrouten mit dem Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen (SVK) und den Kommunen abgestimmt. Die Qualitätsstandards beruhen auf den gesetzlichen Vorgaben und technischen Regelwerken, weisen aber häufig hohe Standards auf, die darüber hinaus gehen. Da die Empfehlungen für Radverkehrsanlangen, techn. Regelwerk (ERA) im nächsten Jahr aktualisiert veröffentlicht werden sollen, wurden beispielsweise die Breiten nicht aus der derzeitigen ERA (Stand 2010) übernommen, sondern aus verschiedenen Begegnungsfällen ermittelt: Auf den Nebenrouten sollen zwei Radelnde ohne Behinderung nebeneinander fahren oder überholen (gleiche Fahrtrichtung) können, vorbeifahren können, auf den Hauptrouten soll ein Lastenrad ohne Behinderung an einem Radelnden vorbeifahren können. Dafür wurde der Landkreis unterteilt in stadtnahe und ländliche Gebiete, wobei stadtnahe Gebiete höhere Standards im Hinblick auf die Breiten der Radverkehrsanlagen erhalten.

Eine Befahrung ergab: auf 47 % der Strecken im Netzplan bestehen noch ungesicherte Abschnitte. Ungesicherte Abschnitte sind laut Definition des Planungsbüros Abschnitte ohne Radverkehrsinfrastruktur mit einer erlaubten Geschwindigkeit von über 40 km/h für den Kfz-Verkehr oder für Radverkehr nur freigegebene Wege (z. B. Fußweg - Radfahrer frei). Letzteres ist deshalb nicht sinnvoll, da hier der Radverkehr untergeordnet ist und laut Straßenverkehrsordnung (StVO) Schrittgeschwindigkeit fahren muss. Aus den Ergebnissen aus der Befahrung wurden die Maßnahmen entwickelt. Die erarbeiteten Maßnahmen wurden im Rahmen einer digitalen Präsentation Vertretern der Kommunen vorgestellt und bestätigt bzw. Änderungen besprochen. Insgesamt werden 895 Maßnahmen vorgeschlagen (davon in der Baulast des Landkreises: 169 Maßnahmen).

Wichtig war die Einbindung von Kommunen sowie dem Staatliche Bauamt Nürnberg, da es sich bei dem Konzept um ein baulastträgerunabhängiges Konzept handelt. Das bedeutet, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht nur in der Baulast des Landkreises liegen, sondern auch in der Baulast der Kommunen, des Freistaates und des Bundes. Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei den Maßnahmen um Vorschläge des Stadt- und Verkehrs-planungsbüros handelt. Die Prüfung sowie die Planung sind Teil der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes.

Die Maßnahmen im Konzept wurden durch das Büro priorisiert und dazu in Sofortmaßnahmen, kurz-, mittel- und langfristige Planungsprioritäten eingeteilt. Dies erstreckt sich auf einen Zeitraum von Sofortmaßnahmen, die direkt und schnell umgesetzt werden können und sollen, bis hin zu Maßnahmen, die innerhalb von 10 Jahren geplant und umgesetzt werden sollen. Der empfohlene Umsetzungszeitraum beträgt insgesamt 10 Jahre. 

Zum Radverkehrskonzept gehören weiterhin ein Konzept zur Multimodalität sowie die Wegweisung. Die Nutzung bzw. Kombination verschiedener Verkehrsmittel im Verlauf eines Weges wird als Multimodalität verstanden. In der heutigen Gesellschaft spielt diese Verknüpfung eine zunehmend wichtigere Rolle.

Schaffung eines durchgehenden und sicheren Netzes für den Alltagsradverkehr im Landkreis Fürth. Dadurch soll das Fahrrad als Verkehrsmittel attraktiver gemacht werden, sodass sich der Modal Split des Radverkehrs im Landkreis erhöht.

Begleitkommunikation: Regelmäßiger Austausch mit allen Baulastträgern; Fortschreibung des Konzepts (Umsetzung, Dokumentation der Prüfung etc.)

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Boom im Radverkehr; Erweiterter Radius durch E-Fahrräder; Umdenken in der Gesellschaft zu Radverkehr.
Durch Verbesserungen der Infrastruktur im Radverkehr erhöht sich die Sicherheit für Radelnde und führt zu mehr Attraktivität und den Ansporn sich für das Rad zu entscheiden.

Wo
Landkreis Fürth
icon-targetgroup
Zielgruppe
Alle Bevölkerungsgruppen
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Verkehrsbereich
Radverkehr
icon-area
Bezugsraum
Landkreis
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Umsetzungsdauer
über 12 Monate
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Einführung
in den letzten 3 Jahren
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Finanzierung
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Kosten
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Status
in Umsetzung
Schlagworte
Radwegenetz
Attraktivierung
Infrastruktur

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