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Leitlinien Qualitätskriterien Schülerbeförderung

Die Leitlinie definiert auf Landkreisebene Qualitätskriterien in der Schülerbeförderung zur Optimierung von Reisezeiten und Fahrzeugauslastung.

Ein Bus im Design des Landkreises Ansbach steht vor dem Bahnhof in Ansbach.
© Ein Bus im Design des Landkreises Ansbach steht vor dem Bahnhof in Ansbach.

Der Landkreis Ansbach ist gemäß den Regelungen im Schulwegkostenfreiheitsgesetz (SchKfrG) und der Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV) für die notwendige Beförderung auf dem Schulweg von Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Ansbach zuständig, die eine Realschule, eine Wirtschaftsschule, ein Gymnasium, eine Berufsfachschule (nicht in Teilzeitform), ein Sonderpädagogisches Förderzentrum oder eine Berufsschule (Vollzeitunterricht, z. B. Berufsgrundschuljahr/Berufsvorbereitungsjahr) besuchen.

Das Landratsamt Ansbach erreichten öfter Beschwerden über Beförderungsbedingungen im Schülerverkehr, dabei im Wesentlichen zu langen Fahrtzeiten und zu hoher Fahrzeugauslastung. Es besteht dabei ein Spannungsverhältnis zwischen Elternwünschen und eigenwirtschaftlichen Verkehren.

Qualitätsstandards finden sich bereits in den gesetzlichen Regelungen wie BOKraft und StVZO, den Vorschriften des Verkehrsverbunds Großraum Nürnberg, im Nahverkehrsplan des Landkreises Ansbach sowie den jeweils gültigen Verkehrsverträgen. Dazu zählen Vorgaben zur Information der Fahrgäste, zum Beschwerdemanagement, zu Umsteigevorgängen, zu Fahrzeugen und zum Fahrpersonal. Bisher gab es jedoch keine Vorgaben zur Dauer der Schulwegzeit und zum Komfort (zulässige Auslastung der eingesetzten Busse).
Die Leitlinie soll diese Lücke schließen. Sie gilt sowohl für die Schülerbeförderung mittels Buslinien des ÖPNV als auch für den freigestellten Schülerverkehr, nicht aber für die Beförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), da hier der Freistaat Bayern zuständiger Aufgabenträger ist. Ausnahmen werden in der Leitlinie definiert. So sind beispielsweise längere Gesamtschulwegzeiten zumutbar, wenn eine Verlegung der fahrplanmäßig vorgegebenen Fahrtzeiten vom Träger der Schülerbeförderung nicht erreicht werden kann oder aufgrund öffentlicher Interessen nicht zu vertreten ist. Die Leitlinie soll bei zukünftigen Vergaben Anwendung finden.

Erhöhung der Qualität in der Schülerbeförderung hinsichtlich Fahrzeitdauer und Fahrzeugauslastung

Ressourcen (nicht finanziell): Erarbeitung der Kriterien in einer Arbeitsgruppe mit politischen Vertreterinnen und Vertretern

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Bestehende Konzessionen sind nicht von der Leitlinie betroffen.

Wo
Landkreis Ansbach
icon-targetgroup
Zielgruppe
Schüler/-innen
icon-traffic
Verkehrsbereich
ÖPNV
icon-area
Bezugsraum
Landkreis
icon-time
Umsetzungsdauer
keine Angabe
icon-date
Einführung
in den letzten 3 Jahren
icon-costs
Kosten
Sichtbar nur mit Mitgliedszugang
icon-status
Status
in Umsetzung
Schlagworte
Attraktivierung

Ansprechpartner/in

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