Umstellung der ÖPNV-Fahrzeuge im Landkreis Fürstenfeldbruck auf Elektroantrieb
Der Landkreis Fürstenfeldbruck hat es sich zum Ziel gesetzt, bis zum Ende des Jahres 2030 alle im Linienbetrieb eingesetzten Busse und on-demand-Fahrzeuge in seinem ausschließlichen Aufgabenträgerbereich auf Elektroantrieb umgestellt zu haben. Hierfür wird nach einem abgestuften System vorgegangen, begonnen wurde 2020.

Die Umstellung der ÖPNV-Fahrzeuge auf alternative Antriebe ist ein wichtiges Ziel des Landkreises Fürstenfeldbruck und konzeptionell verankert im integrierten Klimaschutzkonzept, dem CO2-Aktionsplan, dem Leitbild und dem Nahverkehrsplan des Landkreises. Ein solches Ziel praktisch umzusetzen ist angesichts der hohen technischen Dynamik, der sich ändernden gesetzlichen Vorgaben und engen finanziellen Rahmenbedingungen allerdings bisweilen herausfordernd. Deshalb hat sich der Landkreis Fürstenfeldbruck gegen einen generellen Grundsatzbeschluss und für ein flexibles, abgestuftes und stringentes Vorgehen entscheiden.
Da der Landkreis eine für alle Linienprofile möglichst gut passende und dabei einheitliche Lösung realisieren möchte, galt es zunächst, eine Entscheidung für eine alternative Antriebsform und Lade- bzw. Tankmöglichkeit zu treffen. Dafür wurden alle Buslinien des Landkreises daraufhin untersucht, welche Auswirkungen eine Umstellung auf Elektro- oder Wasserstoff hat und ob eine Depotladung ausreicht, Unterwegsladung notwendig ist bzw. wo eine Wasserstofftankstelle gebraucht wird. In der Zusammenschau zeigte sich, dass ein Elektroantrieb die derzeit wirtschaftlichste Entscheidung ist. Und angesichts der Nachteile von aufwendiger und komplexer Unterwegsladung und des Vorteils, dass mehrere Betriebshöfe von im ÖPNV fahrenden Verkehrsunternehmen im Landkreis liegen, wurde auf Depotladung gesetzt.
Mit der Vorgabe wurde anhand der Vertragslaufzeiten und Linienprofile ein stufenweises Konzept aufgestellt, wann welche Linie bis Ende 2030 auf Elektroantrieb umgestellt werden kann. Bei Bedarf wurden Übergangsausschreibungen eingeplant. Gemäß dieser Übersicht werden die Angaben immer dann, wenn eine neue Linienausschreibung ansteht, nochmals nach aktuellem Stand der Technik oder eventuellen Fördermöglichkeiten aktualisiert und dem Kreisgremium entsprechende Vorschläge zur Entscheidung vorgelegt. So kann flexibel auch auf kurzfristig sich ändernde Rahmenbedingungen reagiert werden.
Dementsprechend wurde im April 2022 beschlossen, erstmals drei Regionalbuslinien auf Elektroantrieb umzustellen, auch mithilfe von Bundesfördermitteln. Die insgesamt 16 Batteriebusse sind seit Anfang 2025 im Einsatz. Ende 2025 kommen nochmals 17 Fahrzeuge hinzu, für das on-demand-System FLEXLinie (zuvor MVV-RufTaxi), flächendeckend für das gesamte Landkreisgebiet. Die Umstellung für insgesamt 12 Fahrzeuge auf weiteren vier Linien in den Jahren 2027 und 2028 wurde mittlerweile in die Wege geleitet.
Die einzigen Ausnahmen bei der aktuellen Umstellungsplanung bilden noch landkreisübergreifende Linien mit mehreren Aufgabenträgern wie auch die landesbedeutsamen ExpressBuslinien X800 und X900 als Teil des Ringbussystems rund um die Landeshauptstadt München. Für Letztgenannte wurde ein einheitliches Vorgehen unter den beteiligten Landkreisen, dem MVV und der Regierung von Oberbayern abgestimmt vor dem Hintergrund einer Machbarkeitsstudie. Aktuell wären angesichts der langen Linienwege und der Lage der Betriebshöfe beim Einsatz von Elektrobussen deutlich mehr Fahrzeuge, mehrere Ladestationen entlang des Linienweges oder der Einsatz von Brennstoffzellen-Technologie notwendig.
Für die Fahrgäste ergeben sich durch die Umstellung auf Elektroantrieb keine Änderungen im Angebot. Allerdings wird die „weichere“ Fahrweise der Elektrobusse als sehr komfortabel und angenehm beschrieben. Auch das Fahrpersonal freut sich über die neue Technik.
Ziel +
Umstellung der Fahrzeugflotte im ÖPNV auf alternative Antriebe mit möglichst passgenauen Lösungen für jede Linie und innerhalb eines einheitlichen Landkreiskonzeptes.
Rechtliche Grundlagen +
Bayerisches ÖPNV-Gesetz (BayÖPNVG), Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (2009), Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Klimaschutzkonzept (2012), CO2-Aktionsplan (2020), Leitbild des Landkreises (2022) und aktueller Nahverkehrsplan (2024).
Begleitmaßnahmen +
Ressourcen (nicht finanziell): Wegen der geänderten Planungen und Vorlaufzeiten im Vorfeld einer Linienausschreibung muss in der Übergangszeit mit erhöhten Personalkapazitäten gerechnet werden. Auch die Förderanträge zu stellen ist sehr komplex.
Bürgerbeteiligung: Workshops mit Interessensgruppen und Online-Umfragen für Bürger-/innen im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans; Workshops mit Bürgerbeteiligung zum Thema Mobilität z.B. im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes oder des Leitbildes des Landkreises
Begleitkommunikation: Information im landkreiseigenen Mobilitäts-Magazin, Pressemitteilungen und redaktionelle Beiträge, Informationsstände und Aktionen (z.B. Mobilitätstage); Erstellung eines Bastelbogens für einen Elektrobus aus Papier für Kinder
Ergänzende Baumaßnahmen: Ausbau der Betriebshöfe mit Ladeinfrastruktur, im Idealfall kombiniert mit nachhaltiger Stromerzeugung; Ertüchtigung einer Brücke mit Tonnagebeschränkung für die schwereren Elektrobusse
Hemmnisse +
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Erfolgsfaktoren +
Ansprechende Außendarstellung der Busse, um die Antriebsart plakativ zu kommunizieren; keine Angebotsreduzierungen für eine Gegenfinanzierung; gute/routinierte Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten
Ansprechpartner/in
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